Anwaltskanzlei Dechering - Wilhelm - Kantak | 45657 Recklinghausen

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Familienrecht

Gesellschafter der Kanzlei


Vita

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg an der Lahn 1985 bis 1990
  • erste jur. Staatsexamen 1990
  • Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kriminalwissenschaften
  • Referendariat am Landgericht Dortmund
  • zweite jur. Staatsprüfung 1994
  • Zulassung als Rechtsanwalt 1996
  • Seit 2000 Fachanwalt für Familienrecht
  • zugelassen an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Anwaltliche Beratung und Prozessvertretung erhalten Sie von mir in den Rechtsgebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, ziviles Vertragsrecht, Insolvenzrecht sowie in Jugendstrafsachen.


Auf dem Gebiet des Familienrechtes habe ich im Jahr 2000 die Zulassung als Fachanwalt durch die Rechtsanwaltskammer in Hamm erhalten. Auf allen Gebieten des Familienrechtes biete ich Ihnen eine qualifizierte Beratung sowie die Vertretung Ihrer Interessen im gerichtlichen Streitverfahren. Hierzu gehören insbesondere die Berechnungen von Unterhaltsansprüchen und deren gerichtliche Geltendmachung sowie die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere jedoch auch die Vorbereitungen von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen sowie Einzelregelungen zum Umgang mit Kindern und der elterlichen Sorge, Güterrechtsvereinbarungen sowie die Begleitung durch das Scheidungsverfahren.


Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Ich vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmerinteressen insbesondere auf dem Gebiet des individuellen Arbeitsrechtes, also bei Kündigungsschutzklagen und Entgeltklagen.


Ich vertrete und berate Sie in allen Fragen des Mietrechtes sowohl auf Vermieterseite als auch auf Mieterseite. Hierzu gehören insbesondere Fragen der Miethöhe, der Beendigung von Mietverhältnissen und der Streit um Mietmängel.


Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen und mit solchen einhergehende Strafverfahren behandeln wir bevorzugt.


Wir sind staatlich anerkannte Stelle für die Erstellung von Erfolglosigkeitsbescheinigungen in Verbraucherinsolvenzverfahren. Wir bereiten solche Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie vor und begleiten Sie durch das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren. Dies gilt auch für Regelinsolvenzen, wenn Sie selbständig sind oder waren und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenzverfahren nicht vorliegen.